DIN EN 1999-1-2 : 2010-12 [AKTUELL]
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1.1.1Anwendungsbereich von Reihe EN 1999
1.1.2Anwendungsbereich von EN 1999-1-2
1.4Unterscheidung nach Grundsätzen und Anwendungsregeln
1.5.1Besondere Begriffe zur allgemeinen Bemessung
1.5.2Begriffe mit Bezug auf thermische Einwirkungen
1.5.2.1 Einheits-Temperaturzeitkurve
1.5.3Begriffe mit Bezug auf Baustoffe und Bauprodukte
1.5.4Begriffe mit Bezug auf Wärmeübertragungsberechnungen
1.5.4.2 konvektiver Wärmeübergangskoeffizient
1.5.4.5 resultierende Emissivität
1.5.4.7 Profilfaktor des das Profil umschließenden Kastens
1.5.5Begriffe mit Bezug auf die Berechnung des Tragverhaltens
1.5.5.1 kritische Temperatur eines Aluminiumbauteils
2.1.1Grundlegende Anforderungen
2.1.2Brandbeanspruchung mit nomineller Brandkurve
2.1.3Parametrische Brandbeanspruchung
2.3Bemessungswerte der Materialeigenschaften
2.4.4Gesamttragwerksberechnung
3.2Mechanischen Eigenschaften von Aluminiumlegierungen
3.2.1Festigkeits- und Verformungseigenschaften
4Tragwerksbemessung im Brandfall
4.2Vereinfache Berechnungsverfahren
4.2.2.1Querschnittsklassifizierung
4.2.2.2Zugbeanspruchte Bauteile
4.2.3Temperaturentwicklung in Aluminium
4.2.3.1Ungeschützte Bauteile aus Aluminium im innerhalb von Gebäuden
4.2.3.2Bekleidete Aluminiumbauteile innerhalb von Gebäuden
4.2.3.3Bauteile aus Aluminium innerhalb von Gebäuden abgeschirmt durch Wärmeschilde
4.2.3.4Außenbauteile aus Aluminium
4.3Allgemeine Berechnungsverfahren
4.3.4Überprüfung von allgemeinen Berechnungsmodellen
Anhang A (informativ)Eigenschaften von nicht in EN 1999-1-1 angegebenen Aluminiumlegierungen
Anhang B (informativ)Wärmeübertragung auf Außenbauteile aus Aluminiumlegierungen
B.1.2Vereinbarungen zu den Abmessungen
B.1.4Gesamtkonfigurationsfaktoren
B.2Nicht direkt beflammte Stützen
B.2.1Wärmeübertragung durch Strahlung
B.2.4Absorbtionswert der Flamme
B.3Nicht direkt beflammte Träger
B.3.1Wärmeübertragung durch Strahlung
B.3.4Absorbtionswert der Flamme
B.5Voll oder teilweise beflammte Träger
B.5.1Wärmeübertragung durch Strahlung
B.5.1.2Ohne Zwangsbe- und Entlüftung
B.5.1.3Mit Zwangsbe- und Entlüftung
B.5.2Emissionswert der Flammen