Liste der Technischen Baubestimmungen
Die Musterbauordnung (MBO) schreibt seit der Fassung vom Dezember 1993 in § 3 Abs. 3 vor, dass die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln zu beachten sind. Dies ist eine wesentliche Änderung der bis dahin geltenden Fassung der MBO, die vorsah, dass sämtliche anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind.
Unabhängig davon, ob die Neufassung von § 3 Abs. 3 MBO in die Landesbauordnungen übernommen wurde, was nicht in allen Ländern der Fall ist, haben sich alle Länder auf eine einheitliche Liste der Technischen Baubestimmungen verständigt.
Mit der Aufnahme der technischen Regeln, die bisher durch Einzelerlasse bekanntgemacht wurden, in eine einheitliche Liste wird die Transparenz für die Anwendung, Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile erhöht.
Allerdings ist es nicht ganz auszuschließen, dass einzelne Länder - etwa aufgrund von gegenüber der Musterbauordnung abweichenden Schutzzielen der Landesbauordnung - gegebenenfalls zusätzliche technische Regeln bauaufsichtlich einführen.
Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 MBO erfolgt. Technische Baubestimmungen sind allgemein verbindlich, da sie nach § 3 Abs. 3 MBO beachtet werden müssen.
Unter der in der Liste zusammengestellten Technischen Baubestimmungen sind die aufgeführten DIN-Normen oder Richtlinien selbst und die gegebenenfalls in der Liste dazu aufgeführten Anlagen zu verstehen. Eine Anlage ist dann notwendig, wenn aus bauaufsichtlichen Gründen der Verweis auf die technische Regel allein nicht ausreicht. In der Anlage können Angaben zur Anwendung der Regel gemacht werden, aber auch technische Ergänzungen oder Änderungen der Regel vorgenommen werden, die bisher in den Einzeleinführungserlassen enthalten waren.
Die "Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen“ ist mittlerweile in fast allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt worden, sie wird aufgrund neuer technischer Regeln oder Erkenntnisse ständig fortgeschrieben.